Projektleitung: Eran Fish Die bisherige Rechtsprechung zum Terrorismus konzentriert sich vorwiegend auf den übermäßigen Einsatz von Sicherheitsmaßnahmen. Darin spiegelt sich sowohl die Bedeutung des Anliegens, den Einsatz von Gewalt einzuschränken, als auch die bedauerliche Häufigkeit der Überschreitung entsprechender Beschränkungen wider.
Projektleitung: Rachel Pougnet Dieses vergleichende, rechtssoziologische Projekt untersucht die immer häufiger auftretende Nutzung und (Neu)Gestaltung der Staatsbürgerschaft im nationalen Sicherheitskontext durch den Staat.
Projektleitung: Michael Kilchling Das vergleichend angelegte Projekt untersucht die Regelungen zur temporären oder Beschränkung oder dem dauerhaften Entzug bestimmter bürgerlicher und politischer Rechte, die nach einer strafrechtlichen Verurteilung verhängt werden können, am Beispiel ausgewählten europäischer Rechtsordnungen.
Projektleitung: Philipp-Alexander Hirsch, Matthias Dölling, Jan Rennicke Richard Martin Honig (1890–1981) ist in der Strafrechtswissenschaft aufgrund seines bahnbrechenden Beitrags „Kausalität und objektive Zurechnung“ in der Festgabe für Frank (1930) vor allem als einer der Wegbereiter der Lehre von der objektiven Zurechnung bekannt, die inzwischen zum strafrechtsdogmatischen Allgemeingut geworden ist.
Projektleitung: T. Hörnle, R. Poscher, J. Arnold Das vorliegende Projekt wurde in der Coronapandemie ins Leben gerufen und 2024 abgeschlossen. Forschungsgegenstand war das Entscheidungsdilemma, nach welchen Kriterien lebensrettende Ressourcen verteilt werden sollten und wer diese Kriterien festlegt. Welche Rolle spielt die menschliche Würde? Läuft medizinisches Fachpersonal Gefahr, für seine Entscheidungen strafrechtlich belangt zu werden?
Projektleitung: Jean-Louis van Gelder, Sara-Laure Faraji Kriminologinnen und Kriminologen sehen sich vor allem mit dem Problem konfrontiert, dass ihr eigentliches Untersuchungsobjekt – sprich die Kriminalität – sich im Verborgenen abspielt. Entsprechend konzentrierten sich Studien bislang auf die Eigenschaften von Personen und die Sozialfaktoren, die dazu führen, dass jemand kriminell handelt oder nicht (z. B. Peers, Gangs, Wohngegend, Veranlagung).
Projektleitung: Federica Coppola Den Einflüssen des sozialen Umfelds auf das menschliche Verhalten wird in der amerikanischen Strafrechtswissenschaft (erneut) zunehmend Bedeutung zugeschrieben. Die wachsende Anerkennung der traumatisierenden sozialen Bedingungen, die nur zu häufig jene Menschen treffen, die mit dem Strafrechtssystem in Berührung kommen, hat (wieder einmal) die Debatte darüber angeheizt, ob (und wie) diese Bedingungen in Entscheidungen über Verantwortung und Strafe einfließen sollen.
Projektleitung: Simon Gansinger, Henrique Carvalho, Daniel Matthews Die Idee der „bürgerlichen Ordnung“ erzeugt das idealisierte Bild einer wohlgeordneten Gesellschaft, das die komplexe Realität von Ungleichheit, Gewalt und Repression überdeckt und die Grenzen zwischen jenen, die sich an Normen der Zivilität halten, und jenen, die dies nicht tun, verstärkt.
Projektleitung: Laura Pick Die Beurteilung staatlicher Entscheidungsprozesse erfolgt durch die Wahrnehmung demokratischer Beteiligungsrechte. Eine effektive Entscheidung kann nur durch eine entsprechend umfangreiche Informationsgrundlage gewährleistet werden. Auf dem Weg zur Öffentlichkeit exekutiver Vorgänge stellt das 2006 erlassene Bundes-Informationsfreiheitsgesetz (IFG) einen Wendepunkt dar.
Projektleitung: Elisa Orrù Der Kern menschlicher Autonomie kann verstanden werden als die Fähigkeit, selbstbestimmte Entscheidungen zu treffen und entsprechend zu handeln. Menschliche Entscheidungsfindungsprozesse werden heute zunehmend durch algorithmische Entscheidungsverfahren ergänzt, unterstützt oder ersetzt.
Projektleitung: James Angove Dieses Projekt fokussiert sich auf das Konzept des „stochastischen Terrorismus“, einer zu wenig untersuchten, aber wachsenden Bedrohung für die öffentliche Sicherheit. Wie von führenden Wissenschaftlern beschrieben, beinhaltet stochastischer Terrorismus „die Nutzung von Massenmedien, um willkürliche Akte ideologisch motivierter Gewalt zu provozieren, die statistisch vorhersehbar, aber individuell nicht vorhersehbar sind“ (Hamm, M. S. & Spaaij, R. [2017].
Projektleitung: Philipp-Alexander Hirsch Das Projekt widmet sich der Frage, ob es im deutschsprachigen Raum im 18. Jahrhundert eine feministische Aufklärung im Strafrecht gab. Ausgehend von einer Analyse der im Strafrecht und der Strafverfolgung anzutreffenden geschlechtsspezifischen Differenzierungen vor Einzug aufklärerischen Gedankenguts wird untersucht, inwieweit die kriminalpolitische Aufklärung des 18. Jahrhunderts Forderungen bzw. Erwägungen einer feministischen Aufklärung aufgriff.