Wissenschaftliche Mitglieder und Emeriti

Die Berufung zum Wissenschaftlichen Mitglied der Max-Planck-Gesellschaft erfolgt durch den Senat der Max-Planck-Gesellschaft in einem strengen Auswahlverfahren unter Beteiligung der besten internen (MPG) und externen Exper­tin­nen und Exper­ten auf dem jeweiligen Fachgebiet. Wissenschaftliche Mitglieder werden mit Erreichen der Altersgrenze Emeri­tier­te Wissenschaftliche Mitglieder.

Mit der Berufung renommierter in- und ausländischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zu Auswärtigen Wissen­schaft­li­chen Mitgliedern optimieren und stärken Max-Planck-Institute ihre wissenschaftlichen Kontakte und Koope­ra­tions­möglich­keiten nachhaltig. Grundbedingung für die Berufung zum Auswärtigen Mitglied ist die wissen­schaft­li­che Exzellenz der Kandidatinnen und Kandidaten: Unter dieser Voraussetzung kann berufen werden, wer mit dem jeweiligen Max-Planck-Institut in enger wissenschaftlicher Zusammenarbeit steht bzw. gestanden hat. Berufung und Ernennung erfolgen auf demselben Wege wie bei den Wissenschaftlichen Mitgliedern der Institute.

Kollegium, Wissenschaftliche Mitglieder

Emeritierte Wissenschaftliche Mitglieder

Zur Redakteursansicht