Projektleitung: Jean-Louis van Gelder, Sara-Laure Faraji Kriminologinnen und Kriminologen sehen sich vor allem mit dem Problem konfrontiert, dass ihr eigentliches Untersuchungsobjekt – sprich die Kriminalität – sich im Verborgenen abspielt. Entsprechend konzentrierten sich Studien bislang auf die Eigenschaften von Personen und die Sozialfaktoren, die dazu führen, dass jemand kriminell handelt oder nicht (z. B. Peers, Gangs, Wohngegend, Veranlagung).
Projektleitung: Federica Coppola Den Einflüssen des sozialen Umfelds auf das menschliche Verhalten wird in der amerikanischen Strafrechtswissenschaft (erneut) zunehmend Bedeutung zugeschrieben. Die wachsende Anerkennung der traumatisierenden sozialen Bedingungen, die nur zu häufig jene Menschen treffen, die mit dem Strafrechtssystem in Berührung kommen, hat (wieder einmal) die Debatte darüber angeheizt, ob (und wie) diese Bedingungen in Entscheidungen über Verantwortung und Strafe einfließen sollen.
Projektleitung: Simon Gansinger, Andrew Cooper Amalia Holsts Buch Über die Bestimmung des Weibes zur höhern Geistesbildung (1802) forderte die Leserwelt in vielerlei Hinsicht heraus. Holst schrieb nicht nur, dass die „Bildung des Weibes […] erstlich völlig frei seyn [muß]“, sondern begründete diese Forderung in einer allgemeinen Pflicht, seine geistigen Fähigkeiten auszubilden – einer Pflicht also, die Männer und Frauen gleichermaßen teilen.
Projektleitung: Eran Fish Die bisherige Rechtsprechung zum Terrorismus konzentriert sich vorwiegend auf den übermäßigen Einsatz von Sicherheitsmaßnahmen. Darin spiegelt sich sowohl die Bedeutung des Anliegens, den Einsatz von Gewalt einzuschränken, als auch die bedauerliche Häufigkeit der Überschreitung entsprechender Beschränkungen wider.
Projektleitung: Rachel Pougnet Dieses vergleichende, rechtssoziologische Projekt untersucht die immer häufiger auftretende Nutzung und (Neu)Gestaltung der Staatsbürgerschaft im nationalen Sicherheitskontext durch den Staat.
Projektleitung: Michael Kilchling Das vergleichend angelegte Projekt untersucht die Regelungen zur temporären oder Beschränkung oder dem dauerhaften Entzug bestimmter bürgerlicher und politischer Rechte, die nach einer strafrechtlichen Verurteilung verhängt werden können, am Beispiel ausgewählten europäischer Rechtsordnungen.
Projektleitung: Philipp-Alexander Hirsch, Matthias Dölling, Jan Rennicke Richard Martin Honig (1890–1981) ist in der Strafrechtswissenschaft aufgrund seines bahnbrechenden Beitrags „Kausalität und objektive Zurechnung“ in der Festgabe für Frank (1930) vor allem als einer der Wegbereiter der Lehre von der objektiven Zurechnung bekannt, die inzwischen zum strafrechtsdogmatischen Allgemeingut geworden ist.
Projektleitung: T. Hörnle, R. Poscher, J. Arnold Das vorliegende Projekt wurde in der Coronapandemie ins Leben gerufen und 2024 abgeschlossen. Forschungsgegenstand war das Entscheidungsdilemma, nach welchen Kriterien lebensrettende Ressourcen verteilt werden sollten und wer diese Kriterien festlegt. Welche Rolle spielt die menschliche Würde? Läuft medizinisches Fachpersonal Gefahr, für seine Entscheidungen strafrechtlich belangt zu werden?
Projektleitung: Gunda Wössner Nach dem Gesetz zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten vom 26. Januar 1998 sollten ab Januar 2003 alle Sexualstraftäter mit mehr als zwei Jahren Freiheitsstrafe Sozialtherapie erhalten. Auf diesem Hintergrund wird zu sozialtherapeutischen Abteilungen im Freistaat Sachsen eine Evaluationsstudie zur Behandlung von Sexualstraftätern durchgeführt.
Projektleitung: Simon Gansinger, Henrique Carvalho, Daniel Matthews Die Idee der „bürgerlichen Ordnung“ erzeugt das idealisierte Bild einer wohlgeordneten Gesellschaft, das die komplexe Realität von Ungleichheit, Gewalt und Repression überdeckt und die Grenzen zwischen jenen, die sich an Normen der Zivilität halten, und jenen, die dies nicht tun, verstärkt.
Projektleitung: Laura Pick Die Beurteilung staatlicher Entscheidungsprozesse erfolgt durch die Wahrnehmung demokratischer Beteiligungsrechte. Eine effektive Entscheidung kann nur durch eine entsprechend umfangreiche Informationsgrundlage gewährleistet werden. Auf dem Weg zur Öffentlichkeit exekutiver Vorgänge stellt das 2006 erlassene Bundes-Informationsfreiheitsgesetz (IFG) einen Wendepunkt dar.
Projektleitung: Elisa Orrù Der Kern menschlicher Autonomie kann verstanden werden als die Fähigkeit, selbstbestimmte Entscheidungen zu treffen und entsprechend zu handeln. Menschliche Entscheidungsfindungsprozesse werden heute zunehmend durch algorithmische Entscheidungsverfahren ergänzt, unterstützt oder ersetzt.