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Johannes Stefan Weigel

Doktorand
Unabhängige Forschungsgruppe Strafrechtstheorie

Forschungsinteressen

  • Schuldprinzip, insbesondere Schuldvorwurf und Vermeidbarkeit
  • Fahrlässigkeitsdogmatik
  • Strafrechtsgeschichte

Vita

Juli 2023 bis heute: Doktorand am Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht (Unabhängige Forschungsgruppe „Strafrechtstheorie“).

Seit 2023: Stipendiat der Promotionsförderung des Cusanuswerks.

2017 bis heute: zunächst studentische, anschließend wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht von Prof. Dr. Uwe Murmann an der Universität Göttingen.

2021: Erstes juristisches Staatsexamen.

20162021: Studium der Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität Göttingen.


Projekte

Altes, verrostetes, Verkehrsschild in Dreiecksform, das in einem herbstlichen Waldstück steht.

Projektleitung: Johannes Weigel
Die Strafbarkeit der unbewussten Fahrlässigkeit wird in der deutschen Straf­rechts­wissen­schaft seit langem hin­ter­fragt, wobei die Debatte in den letzten Jahrzehnten weitestgehend zum Erliegen gekommen scheint. Mehrheitlich wird der status quo der Strafbarkeit mit einem (rein) normativ begründeten Schuld­vorwurf… mehr

In einer Küche lodern Flammen aus einer Pfanne, daneben dampft ein Topf. Links steht ein Mann, der in sein Smartphone tippt. (Stilisierte Darstellung).

Projektleitung: Philipp-Alexander Hirsch, Johannes Weigel
Können wir Menschen für Verbrechen bestrafen, von denen sie nicht einmal wussten, dass sie sie begangen haben? Letztlich betrifft die Antwort auf diese Frage den Kern der Strafbarkeit unbewusster Fahrlässigkeit. Aber Straf­rechts­ordnun­gen beantworten diese Frage im internationalen Vergleich… mehr

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