Relational Morality and the Criminal Law
Tagung
- Beginn: 06.07.2023
- Ende: 08.07.2023
- Ort: Freiburg, Fürstenbergstr. 19
- Raum: Seminarraum (F 113)
- Gastgeber: Unabhängige Forschungsgruppe „Strafrechtstheorie“ in Zusammenarbeit mit dem Institut für Philosophie der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
- Kontakt: strafrechtstheorie@csl.mpg.de
Die Tagung widmet sich den Konsequenzen zweit-personaler bzw. relationaler Moralkonzeptionen für das materielle Strafrecht und das Strafprozessrecht. Denn trotz der großen Bedeutung, die diese Konzeptionen in den letzten Jahren in der zeitgenössischen Ethik erlangt haben, sind ihre möglichen Implikationen für das Strafrecht (insbesondere in Deutschland) noch relativ unerforscht. Ein Grund dafür mögen die Besonderheiten des (deutschen) Strafrechts sowie seiner Dogmatik und Theorie sein. Denn traditionell werden hier Straftaten als Unrecht begriffen, das sich normativ allein im Verhältnis zwischen Täter und Staat abspielt. Wir sind der Ansicht, dass die zweit-personalen bzw. relationalen Ansätze in der Ethik, wie sie Stephen Darwall oder Jay Wallace entwickelt haben, dieses traditionelle Verständnis in Frage stellen und eine fruchtbare Grundlage für eine normative Theoriebildung im Strafrecht darstellen können. Auf dieser Tagung bringen wir Philosoph/innen, welche sich mit Fragen der zweit-personalen/relationalen Moral beschäftigen, sowie Rechtsphilosoph/innen und -theoretiker/innen sowohl aus der anglo-amerikanischen als auch der deutschen Rechtstradition zusammen, um zu untersuchen, inwiefern ein zweit-personales/relationales Moralverständnis unser Verständnis von Strafrecht und Strafverfahren beeinflussen kann beziehungsweise sollte. Die Vorträge werden die theoretischen Grundlagen des Strafrechtes, dogmatische Fragen des materiellen Strafrechts und die Struktur des Strafprozesses behandeln.