"Follow The Rules": Textkonzept auf farbigen Karten. Ansicht der Karten von oben vor pastellbeigem Hintergrund. Flat-Lay-Design.

Sollen und Können im Strafrecht

Begriff und Entstehungsbedingungen der strafrechtlichen Pflicht

Wann entstehen Pflichten im Strafrecht – und welche Rolle spielt dabei, ob die adressierten Personen einer straf­rechtlichen Verhaltensnorm überhaupt folgen können? Zielsetzung des Projekts ist, das Spannungsverhältnis von Pflicht und Können und dessen Bedeutung für zentrale Fragen des Strafrechts näher zu beleuchten.

In der Strafrechtsdogmatik geht man oftmals von konkret-individuellen Verhaltensanforderungen aus, die sich an Täter in bestimmten Handlungssituationen als Konkretisierungen einer allgemeinen Verhaltensnorm richten und als Pflichten bezeichnet werden. Will man die Voraussetzungen für die Entstehung von Pflichten bündig zusammenfassen, werden diese abgesehen vom Bestehen einer abstrakten Verhaltensnorm meist in der Möglichkeit gesehen, Letzterer überhaupt Folge zu leisten – also im Sinne einer wie auch immer zu verstehenden Handlungsfähigkeit. Ist ein solches „Können“ seitens der Täter in konkreten Fällen nicht gegeben, dann ist die Entstehung einer Pflicht fraglich. Im Grunde hat man es hier mit dem in der Philosophie viel diskutierten Grundsatz „Sollen impliziert Können“ zu tun.

Im Strafrecht spielt das Verhältnis zwischen Verpflichtung und Können in verschiedenen Problembereichen eine zentrale Rolle, etwa bei Fragen der Erfolgszurechnung, Fahrlässigkeit, Pflichtenkollision, Schuldfähigkeit oder auch Un­zumut­bar­keit. Das strafrechtliche Schrifttum geht hier zwar weitgehend vom Grundsatz „Sollen impliziert Können“ aus, jedoch werden die beiden Begriffe je nach Problembereich unterschiedlich verstanden und erfahren eine jeweils spezifische Konkretisierung. Das Seminar zielt also darauf ab, den Begriff der strafrechtlichen Pflicht und seine Entstehungs­bedin­gun­gen einer grundlegenden Analyse zu unterziehen und in dem Zuge die unterschiedlichen Auffassungen zum Ver­hält­nis zwischen Verpflichtung und Können insbesondere in Abhängigkeit von ihren spezifischen Anwendungsbereichen näher zu erörtern.

 

Forschungsergebnis:Seminar
Forschungsschwerpunkt:I. Grundlagen
Projektsprache:Deutsch
Bild:© iStock.com/Anastasiia Makarevich


Seminar

Sollen und Können im Strafrecht – Begriff und Entstehungsbedingungen strafrechtlicher Pflichten

Seminar
  • Beginn: 26.11.2026
  • Ende: 27.11.2026
  • Ort: Freiburg, Fürstenbergstr. 19
  • Raum: Seminarraum (F 113)
  • Gastgeber: Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht, Abteilung Strafrecht
  • Kontakt: l.montenegro@csl.mpg.de

Weitere interessante Beiträge

Zur Redakteursansicht